Am 15. Mai 1950 wurde die Deutsch-Indonesische Gesellschaft e.V. in Köln gegründet, die erste und älteste dieser Gesellschaften in Deutschland. Seither wird gerade vom Rheinland aus der Brückenschlag nach Südostasien gepflegt. In jüngster Zeit ist kaum ein anderes Land der Region so in die Schlagzeilen geraten wie Indonesien. Die Welt verfolgt einen schmerzlichen und gewaltvollen Prozess mit ungewissem Ende: Indonesiens Ringen um eine staatliche Neuordnung.

Seit dem Sturz des Autokraten Suharto im März 1998 brechen lange Zeit repressiv zurückgedrängte Probleme auf, die die Grundfesten des Staates mit seinen 17.000 Inseln erschüttern. Mit der gegenwärtigen Präsidentin Megawati Soekarnoputri wird ein demokratischer Neuanfang versucht, dem jedoch eine Vielzahl von Problemen entgegenstehen.

Mehr als 50 Jahre Seit mehr als einem halben Jahrhundert versteht sich die Deutsch-Indonesische Gesellschaft Köln (DIG) als Mittler zwischen den beiden Ländern, ihren Menschen und Kulturen. Als die Gesellschaft 1950 ins Leben gerufen wurde, gab es noch keine diplomatischen Beziehungen zwischen der gerade unabhängig gewordenen Republik Indonesien und der ebenfalls jungen Bundesrepublik Deutschland. Es waren vor allem Dozenten der Universität Köln, die damals aus wissenschaftlichem Interesse eine Verbindung zu Südostasien knüpften. Die langjährige Geschäftsführerin der DIG, Frau Professor Dr. Irene Hilgers-Hesse, hat sich in besonderer Weise um die Vermittlung der indonesischen Sprache in Deutschland verdient gemacht.

Aus dem Kreis der DIG-Mitglieder sind zahlreiche Bücher und Publikationen zu Indonesien hervorgegangen. Mit Informationsveranstaltungen und Vorträgen, mit fachlich-wissenschaftlicher Beratung, mit der Förderung von Studienreisen und Diskussionsabenden, mit Ausstellungen und Aufführungen bietet die DIG Köln seit über einem halben Jahrhundert ein Forum der bileteralen Begegnung zweier unterschiedlicher Länder, die traditionell seit Jahrhunderten enge Beziehungen haben.

Jedermann kann Mitglied werden. Mit der von der DIG herausgegebenen Zeitschrift kita liegt das einzige Periodikum vor, das sich im deutschsprachigen Raum ausschließlich mit Indonesien beschäftigt.



Vorstand der Deutsch-Indonesischen Gesellschaft e.V. Köln (2023-2024)

Präsident – Karl Mertes
Karl Mertes war Redakteur beim Westdeutschen Rundfunk, langjähriger Berater bei Medienprojekten in Indonesien, verantwortlich für internationale TV-Produktionen. Präsident der DIG seit 1990, vielfältige Publikationen, Herausgeber des Magazins kita. Verheiratet mit Lena Simanjuntak, zwei Kinder.
mertes@dig-koeln.de

Vize-Präsident – Diege am Orde
Diego am Orde war beruflich mehrfach unterwegs in Indonesien, und hat mit Vertretern der EU-Kommission sowie als Fallverantwortlicher für Deutschland Ursprungsprüfungen von Waren für den europäischen Markt durchgeführt. In diesem Zusammenhang hat er neben dem Finanzministerium auch andere Behörden und Unternehmen in Indonesien beraten sowie persönliche Kontakte gepflegt. Er wurde 2023 neu in den Vorstand der DIG gewählt.
amorde@dig-koeln.de

Geschäftsführer – Sascha Schneider
Sascha Schneider ist Steuerberater mit Fokus auf internationalem Steuerrecht, berät ebenfalls grenz-überschreitende steuerliche Thematiken von Deutschland und Indonesien. Als Mitglied der DIG wurde er 2023 neu in den Vorstand als Geschäftsführer gewählt. Neben seiner beruflichen Verbindung zu Indonesien ist er ebenfalls privat über seine indonesische Ehefrau mit Indonesien verbunden und ist Vater eines Sohnes.
schneider@dig-koeln.de

Beisitzer – Christian Moser
Christian Moser verbindet Technologie und interkulturelle Kommunikation durch seinen Fokus auf neue Medien. Als selbständiger IT-Consultant und Diplom Ingenieur hat er Erfahrung in mehreren Branchen. Seine Leidenschaft für Indonesien begann 2010 mit einer ersten Reise, wo er verschiedenen Regionen Einblicke in die vielfältige Kultur und Gesellschaft des Landes erwarb. 2023 wurde er in den Vorstand gewählt.
moser@dig-koeln.de


Satzung

§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Deutsch-Indonesische Gesellschaft e.V.; er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 5470 registriert.
Sitz des Vereins ist Köln.

§ 2 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung gesellschaftlicher und kultureller Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch wissenschaftliche und andere öffentliche Veranstaltungen und Ausstellungen, Kontaktpflege, Sprachkurse und Informationsblätter.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Aufnahme ist in Textform unter Angabe der Personaldaten zu beantragen; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, kann der Antragsteller binnen eines Monats die Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet.

§ 5 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
Der Austritt erfolgt durch Erklärung in Textform gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere: ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder – nach Abmahnung – ein Beitragsrückstand von mindestens einem Jahr.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss kann das Mitglied binnen eines Monats die Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

§ 6 Mitgliedsbeitrag
Die Mitglieder unterstützen den Verein durch Beiträge, deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung bestimmt.
Der Vorstand kann in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag den Beitrag eines Mitglieds herabsetzen oder erlassen.

§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind Mitgliederversammlung, Vorstand und Beirat.
Versammlungen der Vereinsorgane können auch in hybrider Form unter Einsatz digitaler Kommunikationsformen stattfinden.

§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Berufung zum Beirat, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfung, Wahl der Kassenprüfer, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Änderung der Satzung, Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, die sich aus Gesetz oder anderen rechtlichen Vorgaben ergeben.
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet regelmäßig im ersten Quartal eines Geschäftsjahres statt.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies in Textform unter Angabe von Gründen beantragt.
Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Einladung gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn sie an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung wählt einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.
Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen und von der nächsten Mitgliederversammlung zu genehmigen ist.

§ 9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, seinem Stellvertreter sowie einem Geschäftsführer, der zugleich die Schriftführung innehat. Die Mitgliederversammlung kann weitere Vorstandsmitglieder bestimmen.
Der Präsident oder sein Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt.
Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins sein; Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand bleibt nach Ablauf der Wahlperiode kommissarisch im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

§ 10 Beirat
Die Mitgliederversammlung kann einen Beirat beschließen, in den auf Vorschlag des Vorstands Personen berufen werden können, die sich um den Verein verdient gemacht oder sonst in besonderer Weise für die Zwecke des Vereins eingesetzt haben.

§ 11 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von drei Jahren zwei Kassenprüfer; sie dürfen nicht zugleich Vorstandsmitglieder sein. Wiederwahl ist zulässig.
Die Kassenprüfer erstatten jährlich der ordentlichen Mitgliederversammlung den Kassenprüfungsbericht.

§ 12 Bezeichnungen
Weibliche Amts- oder Funktionsträger führen im Amt oder in Funktion die weibliche Form der Bezeichnung.

§13 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Rautenstrauch-Joest-Museum/Kulturen der Welt in Köln, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Köln, den 10. Juni 2021- verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 29. Juli 2021